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   VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17   

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VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17 (https://dejure.org/2019,35513)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16.10.2019 - 1 A 160/17 (https://dejure.org/2019,35513)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 1 A 160/17 (https://dejure.org/2019,35513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV; § 28 Abs 4 S 2 FeV; § 47 Abs 2 S 1 FeV; § 47 Abs 2 S 2 FeV; Art 2 EGRL 126/2006; Art 7 Abs 1 EWGRL 439/91; Art 9 EWGRL 439/91
    EU-Fahrerlaubnis; Feststellungsbescheid; Führerschein; Führerschein-Richtlinie; ordentlicher Wohnsitz; Umtausch; Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
    20 1. Der Feststellungsbescheid findet in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 FeV vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980) in der im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheids (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 -, juris Rn. 13) geltenden Fassung durch die Änderungsverordnung vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3083) seine rechtliche Grundlage.

    Die Fortwirkung eines Wohnsitzmangels der mit ihm dokumentierten tschechischen Fahrerlaubnis folgt aber aus einer entsprechenden Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 -, juris Rn. 19).

    Mithin rechtfertigt bereits die Nichtbeachtung der den ordentlichen Wohnsitz betreffenden Voraussetzungen für sich, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ablehnt (vgl. EuGH, Urt. v. 25.6.2015 - C-664/13 [Nimanis] -, juris Rn. 38, Urt. v. 22.11.2011 - C-590/10 [Köppl] -, juris Rn. 32, Urt. v. 19.5.2011 - C-184/10 [Grasser] -, juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 -, juris Rn. 33, 35).

    Das gilt auch, wenn der Umtausch durch einen neuen Wohnsitzmitgliedstaat erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 -, juris Rn. 35 - 39 m. w. N. der Rechtsprechung EuGH).

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 11 B 17.2236

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
    Mithin obliegt es dem Fahrerlaubnisinhaber, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellermitgliedstaat und zu seinen persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 -, juris Rn. 6, Beschl. v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Urt. v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 -, juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.9.2016 - 3 L 130/15 -, juris Rn. 9).

    Zwar setzt die Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes im Sinne des Art. 9 RL 91/439/EWG nicht zwingend voraus, dass die 185-Tage-Frist im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis bereits verstrichen ist, sondern ein ordentlicher Wohnsitz kann bereits mit dem Zeitpunkt der Aufenthaltsaufnahme begründet werden, wenn sich eine Person an einem Ort, an dem sie über persönliche und gegebenenfalls zusätzlich über berufliche Bindungen verfügt, in einer Weise niederlässt, die es als gesichert erscheinen lässt, dass sie dort während des Kalenderjahres an 185 Tagen wohnen wird (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 -, juris Rn. 25; Beschl. v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 -, juris Rn. 17; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.11.2013 - 12 ME 188/13 -, juris Rn. 8; offengelassen: BVerwG, Urt. v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 -, BVerwGE 146, 377 Rn. 23).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 L 130/15

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
    Damit ist der volle Beweis der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses im Sinne von § 98 VwGO in Verbindung mit § 418 Abs. 1 ZPO erbracht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.9.2016 - 3 L 130/15 -, juris Rn. 6; Bayerischer VGH, Urt. v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 -, juris Rn. 54).

    Mithin obliegt es dem Fahrerlaubnisinhaber, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellermitgliedstaat und zu seinen persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 -, juris Rn. 6, Beschl. v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Urt. v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 -, juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.9.2016 - 3 L 130/15 -, juris Rn. 9).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
    Dieses Gericht kann im Rahmen der Beurteilung der ihm vorliegenden, vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen alle Umstände des bei ihm anhängigen Verfahrens und dabei insbesondere den etwaigen Umstand berücksichtigen, dass sich der Inhaber des Führerscheins nach diesen Informationen nur für ganz kurze Zeit im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtete, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, Urt. v. 1.3.2012 - C-467/10 [Akyüz] -, juris Rn. 62 bis 75).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
    Vielmehr ist der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 26.6.2008 - C-329/06 und C-343/06 [Wiedemann u. a.] -, juris, Rn. 53 m. w. N.).
  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
    Mithin rechtfertigt bereits die Nichtbeachtung der den ordentlichen Wohnsitz betreffenden Voraussetzungen für sich, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ablehnt (vgl. EuGH, Urt. v. 25.6.2015 - C-664/13 [Nimanis] -, juris Rn. 38, Urt. v. 22.11.2011 - C-590/10 [Köppl] -, juris Rn. 32, Urt. v. 19.5.2011 - C-184/10 [Grasser] -, juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 -, juris Rn. 33, 35).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
    Folglich ist ein Mitgliedstaat nur dann berechtigt, einen in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellten Führerschein nicht anzuerkennen, wenn er dies ohne Eingriff in die Zuständigkeiten des Ausstellermitgliedstaats, wie insbesondere dessen ausschließliche und unumschränkte Zuständigkeit, den Wohnsitz des Inhabers in seinem Hoheitsgebiet zu prüfen, tun kann (vgl. EuGH, Beschl. v. 9.7.2009 - C-445/08 [Wierer] -, NJW 2010, 217 Rn. 55), mithin wenn nicht (nur) anhand von Informationen des Aufnahmemitgliedstaats, sondern aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht beachtet worden ist.
  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12

    Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
    Zwar setzt die Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes im Sinne des Art. 9 RL 91/439/EWG nicht zwingend voraus, dass die 185-Tage-Frist im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis bereits verstrichen ist, sondern ein ordentlicher Wohnsitz kann bereits mit dem Zeitpunkt der Aufenthaltsaufnahme begründet werden, wenn sich eine Person an einem Ort, an dem sie über persönliche und gegebenenfalls zusätzlich über berufliche Bindungen verfügt, in einer Weise niederlässt, die es als gesichert erscheinen lässt, dass sie dort während des Kalenderjahres an 185 Tagen wohnen wird (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 -, juris Rn. 25; Beschl. v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 -, juris Rn. 17; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.11.2013 - 12 ME 188/13 -, juris Rn. 8; offengelassen: BVerwG, Urt. v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 -, BVerwGE 146, 377 Rn. 23).
  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
    Mithin rechtfertigt bereits die Nichtbeachtung der den ordentlichen Wohnsitz betreffenden Voraussetzungen für sich, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ablehnt (vgl. EuGH, Urt. v. 25.6.2015 - C-664/13 [Nimanis] -, juris Rn. 38, Urt. v. 22.11.2011 - C-590/10 [Köppl] -, juris Rn. 32, Urt. v. 19.5.2011 - C-184/10 [Grasser] -, juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 -, juris Rn. 33, 35).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 3 B 21.14

    Gültigkeit einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
    Mithin obliegt es dem Fahrerlaubnisinhaber, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellermitgliedstaat und zu seinen persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 -, juris Rn. 6, Beschl. v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Urt. v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 -, juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.9.2016 - 3 L 130/15 -, juris Rn. 9).
  • EuGH, 25.06.2015 - C-664/13

    Nimanis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Führerschein - Erneuerung

  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • BVerwG, 28.01.2015 - 3 B 48.14

    Verpflichtung zur Vorlage eines in der Tschechischen Republik erworbenen

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2013 - 12 ME 188/13

    Prüfungsbefugnis und Berechtigung der nationalen Behörden und Gerichte zur

  • VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein

  • OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18

    Anfechtungsklage nach Erledigung des Konkurrentenstreits durch Vornahme der

    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, der ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre.(BVerwG, Beschluss vom 24.6.2008 - 3 C 5.07 -, juris, Rdnr. 2 sowie Beschluss vom 27.3.1997 - 1 C 5.95 -, juris, Rdnr. 2) Etwas anderes gilt indes dann, wenn ein Beteiligter das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat.(BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9/16 -, NVwZ 2017, 1207, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 W 40/04 -, juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2018 - 1 A 160/17 -) In einem solchen Fall können nach billigem Ermessen diesem Verfahrensbeteiligten die Kosten auferlegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 17.2.2007 - 1 C 7.06 -, juris) Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte dem Verfahren schuldhaft die Grundlage entzogen und dadurch eine Sachentscheidung verhindert hat.(Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 161 Rdnrn. 16 und 21).
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